Ausgleichskasse Zug
IV-Stelle Zug
Baarerstrasse 11
  Postfach 4032, 6304 Zug
Tel. 041 560 47 00
Fax 041 560 47 47
  Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8.30 - 17 h

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Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht können Personen erhalten,

Es bestehen zwei Kategorien von Ergänzungsleistungen:

Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Personen, die zu Hause leben und Personen, die in einem Heim wohnen. Der Anspruch kann provisorisch im online-Formular berechnet werden.

Bei den Einnahmen werden angerechnet:

Der Anspruch auf EL besteht erstmals für den Monat, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist und sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die Anmeldung für die EL innert sechs Monaten seit Zustellung der Verfügung über eine Rente der AHV oder IV eingereicht, so beginnt der Anspruch mit dem Monat der Einreichung des Anmeldeformulars zum Bezuge der Rente, frühestens jedoch vom Beginn der Rentenberechtigung an. Krankheits- und Behinderungskosten müssen innert fünfzehn Monaten seit Rechnungsstellung oder beim Ableben des Bezügers innert zwölf Monaten seit dem Todesdatum geltend gemacht werden.

Weitere Informationen

5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
5.02 - Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Berechnungshinweise)

Formulare

Anmeldung / Revision für Ergänzungsleistungen
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