| Ausgleichskasse Zug IV-Stelle Zug Baarerstrasse 11 |
Postfach 4032, 6304 Zug Tel. 041 560 47 00 Fax 041 560 47 47 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8.30 - 17 h |
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Bei Eintritt ins Rentenalter haben Sie einiges zu berücksichtigen
Beitragspflicht
Die Beitragspflicht dauert bis zum Ende des Monats, in welchem Sie das ordentliche Rentenalter erreichen. Ein Rentenvorbezug befreit Sie somit nicht von der Beitragspflicht. Wenn Sie über das Erreichen des Rentenalters hinaus arbeitstätig bleiben, müssen Sie vom Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit nur für den Teil Beiträge bezahlen, der je Arbeitgeber 1'400 Franken im Monat bzw. 16'800 Franken im Jahr übersteigt. Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit besteht eine Beitragspflicht auf dem Einkommen, das 16'800 Franken im Jahr übersteigt.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „AHV Beiträge“ und an unserem online-Schalter.
Rentenanmeldung
Der wichtigste Grundsatz für Rentnerinnen und Rentner: keine Leistung ohne Anmeldung. Sowohl für die ordentliche Rente, wie auch für den Rentenvorbezug müssen Sie rechtzeitig die Anmeldung an die Ausgleichskasse einreichen, bei der Sie oder Ihr Arbeitgeber zuletzt für Sie abgerechnet hat. Der Rentenvorbezug bei der AHV ist nur für ein oder zwei Jahre möglich.
Weitere Leistungen im Rentenalter
Der Grundsatz gilt auch für alle ergänzenden Leistungen im AHV-Alter:
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „AHV Leistungen“ und an unserem online-Schalter.