| Ausgleichskasse Zug IV-Stelle Zug Baarerstrasse 11 |
Postfach 4032, 6304 Zug Tel. 041 560 47 00 Fax 041 560 47 47 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8.30 - 17 h |
Immer auf dem Laufenden bleiben. Mit unserem Newsletter
Hier erhalten Sie Informationen zu einer Lehrstelle bei der Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug.
Sparen Sie Zeit und wickeln Sie Ihre Lohn- und Personalmeldungen online über das PartnerWeb ab.
Ihre zukünftigen Mitarbeiter finden Sie schnell und einfach auf dem Portal der Jobpasserelle
Gesundheitliche Einschränkungen
Wenn Sie für längere Zeit durch gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz eingeschränkt sind, sollten Sie sich möglichst schnell bei der IV-Stelle zur Früherfassung melden. Es stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder Sie auf neue berufliche Aufgaben vorzubereiten. Grundsätzlich gilt: Eingliederung vor Rente.
Falls gesundheitliche Probleme Einschränkungen in der Hausarbeit zur Folge haben, kann ebenfalls ein Anspruch auf Leistungen der IV entstehen. Je nach Ihrer Lebenssituation, Art der gesundheitlichen Probleme und der individuellen Bedürfnisse, zieht die IV-Stelle Massnahmen wie z.B. Hilfsmittel in Betracht.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „Invalidenversicherung“ und an unserem online-Schalter.
Beitragspflicht
Bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit sind Sie allenfalls als Nichterwerbstätige bzw. als Nichterwerbstätiger beitragspflichtig, sofern Sie im ganzen Kalenderjahr den erforderlichen Beitrag nicht bereits über eine Teilarbeitsleistung abgerechnet haben. Allfällige Krankentaggelder gehören nicht zum beitragspflichtigen Lohn.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „Nichterwerbstätige“ und an unserem online-Schalter.