| Ausgleichskasse Zug IV-Stelle Zug Baarerstrasse 11 |
Postfach 4032, 6304 Zug Tel. 041 560 47 00 Fax 041 560 47 47 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8.30 - 17 h |
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Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Ihr Arbeitgeber muss Sie innert eines Monats bei seiner Ausgleichskasse anmelden. Dort rechnet er alle Ihre Sozialversicherungsbeiträge ab. Bei einem Stellenwechsel müssen Sie dies nicht der Ausgleichskasse melden. Der neue Arbeitgebende meldet Sie innert eines Monats bei der zuständigen Ausgleichskasse an.
Wenn Sie einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, müssen Sie sich selbst bei der Ausgleichskasse anmelden, welche dann Ihren Status als Selbständigerwerbenden prüft. Sie haben die Sozialversicherungsbeiträge auf Ihr AHV-pflichtiges Einkommen direkt bei der Ausgleichskasse abzurechnen.
Falls Sie wegen Ausbildung oder Studium keiner Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. diese zu einem späteren Zeitpunkt aufnehmen, haben Sie ab vollendetem 20. Altersjahr Beiträge als Nichterwerbstätige an Ihrem Studienort abzurechnen.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „AHV Beiträge“ und an unserem online-Schalter.