| Ausgleichskasse Zug IV-Stelle Zug Baarerstrasse 11 |
Postfach 4032, 6304 Zug Tel. 041 560 47 00 Fax 041 560 47 47 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8.30 - 17 h |
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Nur eine gute Zusammenarbeit der aller Institutionen und Leistungserbringer ermöglicht effiziente und kostengünstige Dienstleistungen an die Versicherten. Mit der 5. IV-Revision hat der Gesetzgeber den Datenaustausch zwischen den Versicherern erleichtert. Sozialversicherer, Sozialbehörden und Privatversicherer sind dazu berechtigt, den IV-Stellen eine versicherte Person im Rahmen der so genannten Früherfassung zu melden.
Eine Meldung empfiehlt sich in verschiedenen Situationen:
Nach der Meldung wird abgeklärt, ob eine Anmeldung bei der IV-Stelle angezeigt ist. Wenn dies der Fall ist, kann die IV-Stelle nach der Anmeldung durch die versicherte Person schnell und unkompliziert Massnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zur Wiedereingliederung ergreifen.
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter „Früherfassung“ und an unserem online-Schalter.