Die Ausgleichskasse führt für jede beitragspflichtige Person ein Individuelles Konto (IK). Darauf werden die Jahreseinkommen, auf welche Beiträge geleistet werden, eingetragen. Der Arbeitgeber rechnet für Arbeitnehmende Ende Jahr die Lohnsummen ab und meldet, wie sich die von ihm bezahlten Beiträge auf die einzelnen Arbeitnehmenden verteilen.

Ist eine versicherte Person für verschiedene Arbeitgeber tätig, welche die Beiträge bei unterschiedlichen Ausgleichskassen abliefern, führt jede dieser Kassen ein Individuelles Konto. Bei Nichterwerbstätigen und Selbständigerwerbenden werden die den Beiträgen entsprechenden Einkommen eingetragen.

Möchten Sie überprüfen, ob der Arbeitgeber die vom Lohn abgezogenen Beiträge mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, oder ob Ihre Beitragsdauer lückenlos ist? Sie können bei der Ausgleichskasse einen Kontoauszug verlangen. Dieser wird Ihnen kostenlos ausgestellt.

InfoRegister: Meine kontoführenden Kassen

Das InfoRegister ist für die Versicherten der AHV/IV bestimmt. Damit haben Sie die Möglichkeit, durch Eingabe Ihrer 13-stelligen AHV-Nummer, welche auf dem Versicherungsausweis ersichtlich ist, sowie Ihrem Geburtsdatum diejenigen AHV-Ausgleichskassen mit Adressen anzeigen zu lassen, welche unter Ihrem Namen ein Individuelles Konto führen.

InfoRegister der Zentralen Ausgleichstelle