Die stetig steigende Mobilität der Arbeitnehmenden hat auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungen. Für eine bessere Koordination und somit für ein lückenloses Sozialnetz hat die Schweiz internationale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen.

Die wichtigsten Abkommen sind diejenigen mit den EU- und den EFTA-Staaten. Seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der Schweiz am 1. Juni 2002 (FZA) regeln die massgebenden EU-Verordnungen die Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit.

Seit 1. April 2012 sind die Verordnungen (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und 987/2009 zur Durchführung in Kraft. In Ergänzung zur Verordnung 883/2004 ist seit dem 1. Juli 2023 eine multilaterale Vereinbarung (in englisch) in Kraft, die die grenzüberschreitende Telearbeit in der Beziehung zur EU/EFTA regelt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen stellt eine deutsche Übersetzung der Vereinbarung zur Verfügung. Massgebend ist jedoch der englische Originaltext.

Für den Verkehr mit den EFTA-Staaten gelten die Koordinierungsregeln der Verordnungen (EWG) 1408/1971 und 574/1972.