Melden Sie sich bis zum 30. April 2018 für die Prämienverbilligung an

11. April 2018

Haben Sie das Antragsformular für die Prämienverbilligung 2018 schon eingereicht? Wenn nicht, so finden Sie hier die wichtigsten Informationen dazu.

Wo kann ich das Antragsformular für die Prämienverbilligung beziehen?
Sie können das Antragsformular von unserer Website herunterladen.

Wo reiche ich das Antragsformular für die Prämienverbilligung ein?
Schicken Sie das Antragsformular bis spätestens 30. April 2018 an die Gemeindestelle Ihres Wohnortes. Sie erhalten keine Prämienverbilligung, wenn Sie die Frist verpassen oder die notwendigen Unterlagen nicht einreichen.

Wie geht es weiter?
Die Ausgleichskasse Zug prüft Ihren Anspruch und informiert Sie schriftlich.

Wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?
Die Prämienverbilligung wird an Ihre Krankenversicherung ausbezahlt. Dadurch reduziert sich Ihre monatlich zu bezahlende Grundprämie.

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Sie finden unter www.akzug.ch zusätzliche Informationen. Dort können Sie auch Ihren provisorischen Anspruch online berechnen.

Haben Sie Fragen?
Unsere Fachleute helfen Ihnen gerne weiter: +41 41 560 48 48 oder info(at)akzug.ch.

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