Prämienverbilligung 2016: 50'000 Personen direkt informiert

10. Februar 2016

Die individuelle Prämienverbilligung vermindert die Belastung der Krankenkassenprämien bei Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) leistet einen Beitrag an die Krankenkassenprämien von Personen, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben. Die IPV werden aus den allgemeinen Steuereinnahmen durch den Bund und den Kanton finanziert.

Die Ausgleichskasse Zug hat in den letzten Tagen rund 50‘000 Steuerpflichtige, die voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben, persönlich angeschrieben. Informationen zu den Voraussetzungen, zur Berechnung und Anmeldung finden Sie im Merkblatt. Haben Sie kein Anmeldeformular erhalten, aber den eigenen Berechnungen zufolge Anspruch auf Prämienverbilligung? Sie können das Anmeldeformular von unserer Website beziehen oder bei der Gemeindestelle Ihres Wohnortes kostenlos anfordern. Reichen Sie den IPV-Antrag bis spätestens 30. April 2016 bei der Gemeindestelle Ihres Wohnortes ein. Auf verspätet eingereichte Anmeldungen kann nicht mehr eingetreten werden.

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