Prämienverbilligung 2018 - Machen Sie Ihren Anspruch geltend!

14. Februar 2018

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – die individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Die Ausgleichskasse Zug hat in diesen Tagen rund 50'000 Zugerinnen und Zugern das Antragsformular für die Prämienverbilligung 2018 zugestellt.

Haben Sie kein Formular erhalten? Sie können das Antragsformular von unserer Website herunterladen oder kostenlos bei der Gemeindestelle Ihres Wohnortes beziehen. Unter www.akzug.ch finden Sie eine Broschüre mit Informationen rund um die IPV 2018. Auf der Website können Sie auch Ihren provisorischen Anspruch online berechnen.

Schicken Sie Ihre Anmeldung bis spätestens 30. April 2018 an die Gemeindestelle Ihres Wohnortes.

Haben Sie Fragen zur IPV? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindestellen helfen Ihnen weiter. Oder melden Sie sich bei den Fachleuten der Ausgleichskasse Zug: +41 41 560 48 48, info(at)akzug.ch.

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