Neue Mitarbeitende

Arbeitgebende, die neue Mitarbeitende einstellen, müssen mit den Personalien auch die AHV-Nummer erfassen. Sie wird Ende Jahr für die Lohnbescheinigung gebraucht. Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von ihrem Krankenversicherer eine Versicherungskarte. Die Informationen auf der Krankenversicherungskarte sind mit jenen des Versicherungsausweises identisch. Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine Schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (z. B. für Grenzgänger/innen oder bei Zuzug aus dem Ausland). Jede versicherte Person kann einen Versicherungsausweis beantragen.

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Beitragspflicht

Der Arbeitgebende rechnet die Sozialversicherungsbeiträge AHV/IV/EO für seine Arbeitnehmenden ab. Er entrichtet gegenüber der Ausgleichskasse die vollen Beiträge von 10,6 % der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Dabei zieht er die Hälfte des Beitrages von 5,3 % vom Lohn der Mitarbeitenden ab.

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Lohnsummenmeldung

Arbeitgebende rechnen monatlich oder quartalsweise Akontobeiträge auf den ausbezahlten Lohnsummen mit der Ausgleichskasse ab. Die definitive Abrechnung der ausbezahlten Lohnsumme muss bis zum 30. Januar des Folgejahres mittels detaillierter Abrechnung der Ausgleichskasse deklariert werden.

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Arbeitslosenversicherung

Arbeitgebende rechnen zudem 2,2 % der AHV-pflichtigen Lohnsumme für die Arbeitslosenversicherung ab. Die Beiträge werden von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden paritätisch getragen.

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Familienzulagen

Arbeitgebende tragen die Beiträge an die Kinder- und Ausbildungszulagen alleine. Sie reichen die Anmeldung für ihre Arbeitnehmenden bei der Familienausgleichskasse ein, bei welcher sie auch die Beiträge bezahlen. Der Beitragssatz liegt bei 1,6 % der AHV-pflichtigen Lohnsumme.

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EO-/Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung

Für die Berechnung und Auszahlung der EO- sowie Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigungen sind die Ausgleichskassen auf vollständige Informationen gemäss Anmeldung angewiesen.

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Eingliederung in der Invalidenversicherung

In der Invalidenversicherung kommt den Arbeitgebenden eine besonders wichtige Rolle zu. Einerseits können Sie viel zur Erhaltung von Arbeitsplätzen gesundheitlich angeschlagener Arbeitnehmenden in ihrem eigenen Betrieb beitragen. Andererseits sind sie ein wichtiger Partner der IV-Stelle für die Reintegration von Personen mit gesundheitlichem Handicap ins Erwerbsleben. Folgende Massnahmen und Dienstleistungen sind zentrale Elemente: