Der Eintritt ins Rentenalter ist mit einigen sozialversicherungsrechtlichen Fragen verbunden, z. B. zur Beitragspflicht, zur Rentenanmeldung oder zu weiteren Leistungen im Rentenalter.

Beitragspflicht

Die Beitragspflicht dauert bis zum Ende des Monats, in welchem Sie das ordentliche Rentenalter erreichen. Ein Rentenvorbezug befreit Sie somit nicht von der Beitragspflicht. Wenn Sie über das Erreichen des Rentenalters hinaus arbeitstätig bleiben, müssen Sie vom Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit nur für den Teil Beiträge bezahlen, der je Arbeitgeber 1'400 Franken im Monat bzw. 16'800 Franken im Jahr übersteigt. Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit besteht eine Beitragspflicht auf dem Einkommen, das 16'800 Franken im Jahr übersteigt.

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Rentenanmeldung

Der wichtigste Grundsatz für Rentnerinnen und Rentner: Keine Leistung ohne Anmeldung. Sowohl für die ordentliche Rente, wie auch für den Rentenvorbezug müssen Sie rechtzeitig die Anmeldung an die Ausgleichskasse einreichen, bei der Sie oder Ihr Arbeitgeber zuletzt für Sie abgerechnet haben. Der Rentenvorbezug bei der AHV ist für ein oder zwei Jahre möglich.

Weitere Leistungen im Rentenalter

Gerade im Alter kann man auf verschiedene Hilfestellungen angewiesen sein. Die finanziellen Auswirkungen können von weiteren Leistungen der AHV gemildert werden. Dies wären beispielsweise Hilflosenentschädigungen, Kostenbeiträge an Hilfsmittel, Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente oder die individuelle Prämienverbilligung. Auch dafür müssen Sie sich aber bei Ihrer Ausgleichskasse anmelden.

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