Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen, Rollstühle etc. erleichtert oder überwunden werden können. Die AHV leistet Kostenbeiträge für eine Reihe solcher Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen. Ebenso können Beiträge für Perrücken in Folge eines akuten Gesundheitsschadens oder dessen Behandlung geleistet werden.

Die Ausgleichskassen und die Pro Senectute sind verantwortlich für die Abgabe oder die Vergütung der Kosten von Hilfsmitteln. Die Anmeldeformulare sind kostenlos bei jeder Ausgleichskasse erhältlich.