Während der Durchführung von medizinischen und beruflichen Eingliederungsmassnahmen haben versicherte Personen Anspruch auf Taggelder und die Vergütung von Reisekosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Taggelder sollen den Lebensunterhalt der versicherten Person und der Familienmitglieder, für die diese aufkommt, während der Eingliederung sicherstellen. Taggelder können auch während Wartezeiten vor der Durchführung von Eingliederungsmassnahmen ausbezahlt werden.

Junge Versicherte haben ab Beginn der erstmaligen beruflichen Ausbildung unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf ein Taggeld. Der Betrag entspricht grundsätzlich dem Lohn von Jugendlichen in Ausbildung, die nicht gesundheitlich beeinträchtigt sind. Das Taggeld wird an den Arbeitgebenden ausgerichtet und von ihnen an den Jugendlichen weitergeleitet.

Wenn das Einkommen trotz Taggeldern nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, kann die versicherte Personen bei der Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons den Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Taggelder während mindestens sechs Monaten ausbezahlt werden.