Ihr Schlüssel zur sozialen Sicherheit
Die Ausgleichskasse ist eine öffentlichrechtliche, nicht gewinnorientierte Organisation und mit Aufgaben in neun der insgesamt zehn Sozialversicherungszweigen betraut:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Die Ausgleichskasse ist verantwortlich für ein gerechtes Beitragsinkasso sowie für pünktliche Rentenzahlungen.
- Invalidenversicherung (IV): Personen, die durch Unfall, Krankheit oder Geburtsgebrechen in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind, werden gezielt gefördert und unterstützt.
- Ergänzungsleistungen (EL): AHV/IV-Rentnerinnen und -Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen erhalten zur Sicherung ihrer Existenz zusätzliche Leistungen.
- Erwerbsersatzordnung (EO) und Mutterschaftsentschädigung (MSE): Für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz sowie für erwerbstätige Frauen bei Mutterschaft wird ein Lohnausgleich ausgerichtet.
- Familien- und Kinderzulagen (FAK/FLG): Familien mit Kindern erhalten entsprechende Zahlungen.
- Krankenversicherung (KVG): Die Berechnung und Auszahlung der individuellen Prämienverbilligungen sowie die Kontrolle des Versicherungsobligatoriums liegen im Zuständigkeitsbereich der Ausgleichskasse.
- Arbeitslosenversicherung (ALV): Die Ausgleichskasse ist für das Beitragsinkasso zuständig.
- Unfallversicherung (UVG) Die Ausgleichskasse nimmt die Kontrolle des Versicherungsobligatoriums wahr.
- Berufliche Vorsorge (BVG) Die Ausgleichskasse prüft die Einhaltung des Pensionskassenobligatoriums.
Sozialversicherung ist unser Metier. Wir legen wert auf partnerschaftliche Kundenbeziehungen, eine transparente Finanzabwicklung, eine wirkungsorientierte Organisation, eine zeitgemässe Führung sowie auf zuvorkommende Dienstleistungen durch motiviertes Personal.