30. April 2020: Anmeldeschluss Prämienverbilligung

23. April 2020

Schicken Sie Ihre Anmeldung für die Prämienverbilligung 2020 bis Ende April an die Gemeindestelle Ihres Wohnortes. Die gesetzliche Frist ist der 30. April 2020 – trotz Coronakrise.

Seit Mitte Februar 2020 können sich Zugerinnen und Zuger für die Prämienverbilligung 2020 anmelden. 50'000 Personen haben das Anmeldeformular von uns per Post erhalten. Das Formular ist auf unserer Website aufgeschaltet.

Schicken Sie Ihre Anmeldung bis spätestens 30. April 2020 an die Gemeindestelle Ihres Wohnortes. Die gesetzliche Frist ist der 30. April 2020 – trotz Coronakrise. Sie erhalten keine Prämienverbilligung, wenn Sie die Frist verpassen oder die notwendigen Unterlagen nicht einreichen.

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – die individuelle Prämienverbilligung (IPV). Im Jahr 2019 hat die Ausgleichskasse Zug 57’813’088 Franken Prämienverbilligungen ausbezahlt.

Haben Sie Fragen? Unsere Fachpersonen helfen Ihnen weiter: +41 41 560 48 48 / info(at)akzug.ch

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