Änderungen per 1. Januar 2018

04. Januar 2018

Wir informieren Sie über die Neuerungen für das Jahr 2018.

Veränderte Voraussetzungen für vereinfachtes Abrechnungsverfahren
Am 1. Januar 2018 trat die Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) in Kraft. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und Genossenschaften können ab 2018 nicht mehr über das vereinfachte Verfahren abrechnen. Dasselbe gilt für Arbeitgebende, welche Ehegatten und Kinder beschäftigen. Wir informieren betroffene Kundinnen und Kunden direkt.

FAK-Beitrag steigt von 1,6 % auf 1,7 %
Der Zuger Regierungsrat hat beschlossen, den Beitragssatz an die Familienausgleichskasse Zug zu erhöhen. Arbeitgebende bezahlen ab 1. Januar 2018 neu einen FAK-Beitrag von 1,7 % (bisher: 1,6 %) auf die AHV-pflichtige Lohnsumme. Der neue Beitragssatz gilt auch für Selbständigerwerbende und Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber.

Arbeitseinsätze im Ausland mit ALPS
Sind Sie oder Ihre Mitarbeitenden im Ausland tätig? Erledigen Sie das Administrative neu einfach und schnell über das Onlineportal AHVeasy. Von dort aus haben Sie direkten Zugriff auf die Plattform ALPS (Applicable Legislation Portal Switzerland). Mit der Webapplikation ALPS können Sie neue Arbeitseinsätze im Ausland für EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten sowie Vertragsstaaten abwickeln.

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