Anmeldeschluss Prämienverbilligung: 30. April 2017

12. April 2017

Haben Sie das Antragsformular für die Prämienverbilligung 2017 schon eingereicht? Wenn nein, so finden Sie hier die wichtigsten Informationen dazu.

Wo kann ich das Antragsformular für die Prämienverbilligung beziehen?
Sie können das Antragsformular von unserer Website herunterladen.

Wo reiche ich das Antragsformular für die Prämienverbilligung ein?
Reichen Sie das Antragsformular auf Prämienverbilligung bei der Gemeindestelle Ihres Wohnortes bis am 30. April 2017 ein. Wenn Sie die Eingabefrist verpassen oder die notwendigen Unterlagen nicht einreichen, erhalten Sie keine Prämienverbilligung.

Wie geht es weiter?
Die Ausgleichskasse Zug prüft Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung und orientiert Sie schriftlich darüber.

Wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?
Die Auszahlung erfolgt direkt an Ihre Krankenversicherung. Dadurch reduziert sich Ihre monatlich zu bezahlende Grundprämie.

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Sie finden unter www.akzug.ch zusätzliche Informationen. Dort können Sie auch Ihren provisorischen Anspruch online berechnen.

Haben Sie noch Fragen?
Unsere Fachleute stehen Ihnen unter 041 560 47 00 oder info(at)akzug.ch für Auskünfte gerne zur Verfügung.

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