Corona-Entschädigung: Anmeldung möglich

05. November 2020

Viele Selbständig­erwerbende und Inhaber/innen einer GmbH oder AG dürfen zwar arbeiten, haben aber eine erhebliche Umsatz­einbusse. Sie können Corona-Entschädigung beantragen.

Mit dem neuen Covid-19 Gesetz hat das Parlament die Unterstützung verlängert und ausgeweitet. Der Bundesrat hat am 4. November 2020 die entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet. Die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 in Kraft und ist befristet auf den 30. Juni 2021.

Sie müssen für Leistungen nach dem 17. September 2020 immer eine neue Anmeldung einreichen.

Wer hat Anspruch auf eine Corona Erwerbsersatzentschädigung?

Anmeldeformulare:

Weitere Informationen:

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da: info.corona(at)akzug.ch, +41 41 560 47 00

Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit!
 

Zurück