Neue Sozialleistungen auf den 1. Juli 2021

01. Juli 2021

Auf den 1. Juli 2021 treten zwei neue Sozialleistungen in Kraft: die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose und die Betreuungsentschädigung für Eltern mit schwer beeinträchtigten Kindern.

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

Personen, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wurden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen beantragen.

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Betreuungsenschädigung

Die Betreuungsentschädigung ist für Eltern vorgesehen, deren minderjähriges Kind eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet und dadurch einen erhöhten Bedarf an Begleitung und Pflege haben. 

Hier finden Sie weitere Informationen.

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