Sozialversicherungen: Neuerungen auf 1. Januar 2021

01. Dezember 2020

Die Sozialversicherungen befinden sich in einem steten Wandel. Auf den 1. Januar 2021 treten einige Änderungen in Kraft. Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Neuerungen.

Vaterschaftsurlaub
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde der Vaterschaftsurlaub mit 60.3 % Ja-Stimmen angenommen. Erwerbstätige Männer haben ab dem 1. Januar 2021 Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Detailinformationen zur Vaterschaftsentschädigung finden Sie im Merkblatt «6.04 – Vaterschaftsentschädigung». Das Anmeldeformular steht Anfang Januar 2021 auf unserer Website bereit.


Höherer EO-Beitrag
Die Vaterschaftsentschädigung wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Deshalb steigen die EO-Beiträge.

Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2021

 

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Total

AHV

4.35 %

4.35 %

8.7 %

IV

0.7 %

0.7 %

1.4 %

EO neu
bisher

0.25 %
0.225 %

0.25 %
0.225 %

0.5 %
0.45 %

Total AHV/IV/EO neu
bisher

5.3 %
5.275 %

5.3 %
5.275 %

10.6 %
10.55 %

Der angepasste Beitragssatz gilt für Lohnzahlungen ab Januar 2021.

Weitere Informationen zu Beiträgen und Leistungen ab Januar 2021 finden Sie im Merkblatt «Änderungen auf 1. Januar 2021».


AHVeasy
Arbeitgebende und Selbständigerwerbende erhalten in den nächsten Tagen die Lohndeklaration für das Jahr 2020. Möchten Sie diese online einreichen? Mit AHVeasy erledigen Sie Ihre Lohndeklaration digital, schnell und unkompliziert. Hier finden Sie alle Informationen: https://www.akzug.ch/online-schalter/ahveasy/


Corona Erwerbsersatzentschädigung
Haben Sie Fragen zur Corona Erwerbsersatzentschädigung? Infos gibt’s auf unserer Website.


REP Ressourcenorientiertes Eingliederungsprofil - Hilfestellung und Kommunikationsmittel
Ein/e Mitarbeiter/in von Ihnen ist seit einiger Zeit arbeitsunfähig. Gerne möchten Sie diese/n Mitarbeiter/in wieder im Betrieb einsetzen, selbst wenn das nur in einem Teilzeitpensum möglich ist. Da Sie nicht genau wissen, was diese/r MA noch tun darf, möchten sie eine ärztliche Beurteilung der Ressourcen. Nutzen Sie das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil (REP). So wissen Sie und Ihr/e Mitarbeiter/in, welche Belastbarkeit in gesundheitlicher Hinsicht möglich ist, ohne ihre/seine Genesung zu gefährden – und wo die Grenzen der Belastbarkeit sind.

Die IV-Stelle Zug ist für Sie da, unterstützt und begleitet Sie. Kontaktieren Sie uns: 041 560 48 62 / eingliederung@akzug.ch

Wir führen regelmässig Fachkurse für Arbeitgebende durch. Im Oktober 2020 luden wir zum Fachkurs «Arbeitsunfähigkeit - Alternativen zur Kündigung» ein. Die Unterlagen finden Sie unter https://www.akzug.ch/online-schalter/fachkurse/.



Wir wünschen Ihnen eine gesunde, freudige Weihnachts- und Winterzeit.

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