Prämienverbilligung 2017: Über 45'000 Personen direkt informiert

07. Februar 2017

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) vermindert die Belastung der Krankenkassenprämien bei Personen, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben. Die Ausgleichskasse Zug hat in den letzten Tagen über 45'000 Zugerinnen und Zugern das Antragsformular für die Prämienverbilligung 2017 zugestellt.

Informationen zu den Voraussetzungen, zur Berechnung und Anmeldung finden Sie im Merkblatt. Haben Sie kein Anmeldeformular erhalten, aber den eigenen Berechnungen zufolge Anspruch auf Prämienverbilligung? Sie können das Anmeldeformular von unserer Website beziehen oder bei der Gemeindestelle Ihres Wohnortes kostenlos anfordern.

Reichen Sie die Anmeldung bis spätestens 30. April 2017 bei der Gemeindestelle Ihres Wohnortes ein.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Gemeindestellen sind bei Fragen gerne für Sie da. Sie können sich auch direkt an die IPV-Fachleute der Ausgleichskasse Zug (041 560 48 48, info(at)akzug.ch) wenden.

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