Prämienverbilligung 2020: Melden Sie sich bis am 30. April 2020 an

19. März 2020

50'000 Zugerinnen und Zuger haben von uns Anfang Februar 2020 das Anmeldeformular für die Prämienverbilligung 2020 erhalten. Haben Sie die Anmeldung schon eingereicht?

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur IPV 2020.

Wo finde ich das Anmeldeformular für die Prämienverbilligung?
Das Anmeldeformular ist auf unserer Website aufgeschaltet.

Wo reiche ich die Anmeldung ein?
Schicken Sie das unterzeichnete Anmeldeformular bis spätestens 30. April 2020 per Briefpost an die Gemeindestelle Ihres Wohnortes. Sie können es auch in den Briefkasten der Gemeindestelle legen. Die Adressen finden Sie hier.

Was ist, wenn ich die Anmeldefrist verpasse?
Die gesetzliche Frist ist der 30. April 2020. Sie erhalten keine Prämienverbilligung, wenn Sie die Frist verpassen oder die notwendigen Unterlagen nicht einreichen.

Wie geht es weiter?
Die Ausgleichskasse Zug prüft Ihren Anspruch und informiert Sie schriftlich.

Wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?
Die Prämienverbilligung wird an Ihre Krankenversicherung ausbezahlt. Dadurch reduziert sich Ihre monatlich zu bezahlende Grundprämie.

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Sie finden unter www.akzug.ch zusätzliche Informationen sowie das Merkblatt. Hier können Sie Ihren Anspruch online berechnen.

Haben Sie Fragen?
Unsere Fachpersonen helfen Ihnen weiter: +41 41 560 48 48 / info@akzug.ch

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