Prämienverbilligung 2022 - Formular, Berechnungstool und Broschüre sind online

10. Februar 2022

Die Unterlagen für die Anmeldung zur Prämienverbilligung 2022 sind aufgeschaltet. Melden Sie sich bis spätestens 30. April 2022 für die Prämienverbilligung an.

Der Kanton Zug gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung - die individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Die Ausgleichskasse Zug hat in diesen Tagen rund 50'000 Zugerinnen und Zugern das Anmeldeformular für die Prämienverbilligung 2022 geschickt. 

Haben Sie kein Formular erhalten? Laden Sie das Anmeldeformular von unserer Website herunter oder beziehen Sie es kostenlos bei der Gemeindestelle Ihres Wohnortes.

Schicken Sie Ihre Anmeldung bis spätestens 30. April 2022 an die Gemeindestelle Ihres Wohnortes.

Informationen rund um die IPV 2022 finden Sie in der Broschüre. Ihren provisorischen Anspruch können Sie hier berechnen.

Habe Sie Fragen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindestellen helfen Ihnen gerne weiter. Oder melden Sie sich bei unseren Fachpersonen +41 41 56 048 48.

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