Prämienverbilligung 2023 - Formulare, Berechnungstool und Broschüre sind online

14. Februar 2023

Die Unterlagen zur Prämienverbilligung 2023 sind aufgeschaltet. Melden Sie sich bis spätestens 30. April 2023 an. Neu können Sie das schnell und einfach online tun.

Der Kanton Zug gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung - die individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Die Ausgleichskasse Zug hat in diesen Tagen rund 53'000 Zugerinnen und Zugern das Schreiben für die Prämienverbilligung 2023 geschickt. Neu können Sie sich schnell und einfach online anmelden. Mit dem Schreiben erhalten Sie Ihre persönlichen Login-Daten.

Haben Sie kein Schreiben erhalten? Melden Sie sich direkt mit dem Online-Formular an. Das herkömmliche Formular finden Sie auf unserer Website oder Sie können es bei der Gemeindestelle Ihres Wohnortes beziehen.

Reichen Sie das Formular bis spätestens 30. April 2023 online oder bei der Gemeindestelle Ihres Wohnortes ein.

Informationen rund um die Prämienverbilligung 2023 finden Sie in der Broschüre. Ihren provisorischen Anspruch können Sie hier berechnen.

Haben Sie Fragen? Unser Chatbot zur Prämienverbilligung hilft Ihnen gerne. Selbstverständlich stehen Ihnen auch unsere Fachpersonen zur Verfügung +41 41 560 48 48. Oder melden Sie sich bei den Mitarbeitenden Ihrer Gemeindestelle.

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