Prämienverbilligung 2024 - Formulare, Berechnungstool und Broschüre sind online

15. Februar 2024

Die Unterlagen zur Prämienverbilligung 2024 sind aufgeschaltet. Melden Sie sich bis spätestens 30. April 2024 an. Neu können Sie das schnell und einfach online tun.

Der Kanton Zug gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung - die individuelle Prämienverbilligung (IPV). 

37'000 Zugerinnen und Zuger haben von uns Anfang Februar das Anmeldeformular für die Prämienverbilligung 2024 erhalten. Haben Sie die Anmeldung schon eingereicht? Hier finden Sie die wichtigen Informationen dazu. 

Bekomme ich im Jahr 2024 eine Prämienverbilligung?
Mit dem Online-Rechner können Sie Ihren mutmasslichen Anspruch selber prüfen.

Wo finde ich das Anmeldeformular für die Prämienverbilligung?
Sie können sich schnell und einfach elektronisch anmelden. Das Online-Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website. Das herkömmliche Anmeldeformular können Sie hier herunterladen oder bei der Gemeindestelle Ihres Wohnortes beziehen.

Wo reiche ich die Anmeldung ein?
Nach einer Online-Übermittlung Ihres Antrags müssen Sie keinen Papierantrag mehr einreichen. Falls Sie sich mit dem herkömmlichen Formular anmelden, so reichen Sie dieses bei der Gemeindestelle Ihres Wohnortes ein. Übermitteln Sie uns den Online-Antrag oder reichen Sie das ausgefüllte Formular bis spätestens 30. April 2024 bei Ihrer Gemeindestelle ein. Die Adressen der Gemeindestellen finden Sie hier.

Was ist, wenn ich die Anmeldefrist verpasse?
Die gesetzliche Frist ist der 30. April 2024. Sie erhalten keine Prämienverbilligung, wenn Sie die Frist verpassen oder die notwendigen Unterlagen nicht einreichen.

Wie geht es weiter?
Die Ausgleichskasse Zug prüft Ihren Anspruch und teilt Ihnen den Anspruch bis spätestens Ende Jahr mit einer Verfügung mit - vorausgesetzt, die für die Berechnung notwendigen Zahlen liegen uns vor. 

Wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?
Die Prämienverbilligung wird an Ihre Krankenversicherung ausbezahlt. Dadurch reduziert sich Ihre monatlich zu bezahlende Grundprämie.

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Sie finden unter www.akzug.ch/ipv zusätzliche Informationen wie die Broschüre und den Online-Rechner.

Haben Sie Fragen?
Unser Chatbot zur Prämienverbilligung hilft Ihnen gerne. Auch unsere Fachpersonen sind für Sie da: +41 41 560 48 48 / info.ipv(at)akzug.ch 

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