Unterjährige Meldepflicht für neue Mitarbeitende entfällt

25. Mai 2016

Arbeitgebende müssen neu eintretende Mitarbeitende neu nur noch Ende Jahr der Ausgleichskasse melden.

Ab dem 1. Juni 2016 brauchen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber neu eintretende Mitarbeitende nicht mehr innert 30 Tagen bei der Ausgleichskasse zu melden. Es genügt, die Mitarbeitenden jeweils Ende Jahr in der Lohnbescheinigung aufzuführen.

Der Bundesrat hat diese neue Regelung in Kraft gesetzt. Sie bringt den Unternehmen eine spürbare administrative Entlastung. Mit der unterjährigen Meldepflicht entfällt auch der Versicherungsnachweis, den die Ausgleichskassen jeweils zuhanden der Mitarbeitenden ausgestellt haben. Eine Ausnahme gibt es: Neue Mitarbeitende, die noch keine AHV-Nummer haben, sind weiterhin innert 30 Tagen nach Stellenantritt der Ausgleichskasse zu melden.

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