Ausgleichskasse Zug
IV-Stelle Zug
Baarerstrasse 11
  Postfach 4032, 6304 Zug
Tel. 041 560 47 00
Fax 041 560 47 47
  Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8.30 - 17 h

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Prämienverbilligung (IPV)

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung der Versicherten führen. Hier können die kantonalen Prämienverbilligungen helfen.

Die Anmeldfrist für die Prämienverbilligung 2010 ist am 30. April 2010 abgelaufen. Auf verspätet eingereichte Formulare kann nicht eingetreten werden.

 

Weitere Informationen

6.07 - Obligatorische Krankenversicherung - Individuelle Prämienverbilligung
Individuelle Prämienverbilligung im Kanton Zug 2010
Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung (IPVG)

 

Formulare

Anmeldung für Prämienverbilligung 2010 - die Anmeldefrist ist abgelaufen

 

Online-Berechnung

Provisorische online-Berechnung der Prämienverbilligung

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