Internationales

Leistungen für Versicherte im Ausland

Alters- und Hinterlassenenrente

Wenn Sie im Ausland leben und in der Schweiz versichert waren, ist die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in Genf zuständig für Ihre Anträge auf eine Alters- oder Hinterlassenenrente.

Auf der Website der ZAS finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Altersrente beantragen
  • Hinterlassenenrente beantragen
  • Ausländische Rente beantragen
  • Rentenvorausberechnung

Wenn Sie im Ausland wohnen, haben Sie kein Anrecht auf Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung.

Kinderrente

Wenn Sie eine Altersrente beziehen, haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine Kinderrente.

Freiwillige AHV/IV-Versicherung

Wenn Sie die Schweiz verlassen, sind Sie nicht mehr obligatorisch versichert. Sie können unter gewissen Bedingungen der freiwilligen AHV/IV beitreten.