Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgebenden (ANobAG)

Wohnen Sie in der Schweiz und sind für einen Arbeitgebenden tätig, der in der Schweiz nicht beitragspflichtig ist? In diesem Fall sind Sie obligatorisch versichert und bezahlen die Beiträge an AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung und Familienzulagen selber.

Als Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgebenden (ANobAG) gelten Personen mit Arbeitsort in der Schweiz, die für einen nicht beitragspflichtigen Arbeitgebenden arbeiten. Dies sind beispielsweise ausländische Firmen ohne Geschäftsdomizil in der Schweiz oder Botschaften/Konsulate eines anderen Landes.