Mehrfachtätigkeit

Bei Arbeitnehmenden, die regelmässig in mehreren Ländern der EU oder der EFTA arbeiten, übernimmt der Wohnsitzstaat die Koordination.

Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit gehört weltweit zum beruflichen Alltag. Die Schweiz hat mit zahlreichen Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die Abkommen mit der EU und EFTA sind dabei besonders wichtig.

Mit den abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen soll erreicht werden, dass Versicherte trotz Mehrfachtätigkeit in verschiedenen Staaten nur in einem Mitgliedstaat versichert sind. Grundsätzlich ist dies jeweils der Staat, in welchem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird (Erwerbsortprinzip).

Der Wohnsitzstaat bestimmt, in welchem Land die Person versichert ist. Die zuständige Sozialversicherung stellt eine A1-Bescheinigung aus, welche bestätigt, in welchem Land die Person beitragspflichtig ist.

In der Schweiz prüft die Ausgleichskasse, in welchem Staat jemand versichert ist. Dafür sind folgende Faktoren entscheidend:

  • Nationalität
  • Erwerbs­status: arbeit­nehmend oder selbständig­erwerbend
  • Erwerbs­orte
  • Wohn­ort
  • Arbeit­gebende: eine, einer oder mehrere
  • Leitendes Organ: ja oder nein

Für Grenz­gängerinnen und Grenz­gänger gelten besondere Be­stimmungen. Die Ausgleichs­kasse gibt Auskunft.

Merkblätter

Englische Merkblätter