Für Lehrpersonen und Schulen

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche, wenn gesundheitliche Probleme den Übergang ins Berufsleben erschweren.

Berufswahl und Lehre sind eine spannende aber auch anspruchsvolle Zeit für die Jugendlichen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn sich bei einer Schülerin oder einem Schüler körperliche, psychische oder geistige Einschränkungen abzeichnen, die einen Einfluss auf den Übergang ins Berufsleben haben können.

Gemeinsam zu einer nachhaltigen Lösung

Gemeinsam mit Ihnen und den Erziehungsberechtigten suchen wir nach einer geeigneten Lösung. Ist eine Lehre oder ein Berufsattest im ersten Arbeitsmarkt möglich? Ist ein Start im zweiten Arbeitsmarkt oder eine praktische Ausbildung ratsam?

Ergänzend zur Schule begleiten unsere Berufsberatenden die Jugendlichen in der Berufsfindungsphase. Sind die Jugendlichen in der Lehre gestartet, begleiten unsere Fachpersonen die jungen Erwachsenen und den Lehrbetrieb während der Ausbildung.

Unser Ziel: Wir wollen den Jugendlichen einen gelungenen Start ins Arbeitsleben ermöglichen.

Häufig gestellte Fragen

  • Die IV unterstützt Kinder und Jugendliche mit einer gesundheitlichen Einschränkung, die sich auf die Berufswahl oder die Ausbildungsfähigkeit auswirkt. Das bedeutet, dass eine Diagnose vorliegt. Die Einschränkung kann körperlicher, psychischer oder geistiger Natur sein. Keine Anspruchsberechtigung gibt es für rein invaliditätsfremde Gründe, wie zum Beispiel eine schwierige familiäre Situation oder Fremdsprachigkeit.

  • Die Anmeldung ist ab einem Alter von 13 Jahren möglich. Wir empfehlen, die Anmeldung gegen Ende der ersten Oberstufe einzureichen.
    Sie erfolgt über das Online-Formular durch die Eltern bzw. die erziehungsberechtigte Person. Dabei werden idealerweise bereits folgende Unterlagen beigelegt:

    • ärztlicher Bericht
    • Zeugnisse der letzten Jahre

    Die Anmeldung muss durch die Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Lehrpersonen können die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern entsprechend informieren und bei der Anmeldung unterstützen.

  • Die IV-Berufsberatung führt Gespräche mit den Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten. In Berufsberatungsgesprächen werden Erwartungen, Wünsche, Stärken und Interessen thematisiert. Dabei kommen Fragebogen, Tests und Arbeitsmittel zur Anwendung. Die gesundheitlichen Einschränkungen werden dabei berücksichtigt, da die Tätigkeiten des Lehrberufs diesen angepasst sein müssen.

    Die IV-Berufsberatung ist im Kontakt mit Lehrpersonen und schulischen Heilpädagoginnen und -pädagogen und berät hinsichtlich realistischer beruflicher Perspektiven. Bei Bedarf nimmt die IV-Berufsberatung an Orientierungsgesprächen in der Schule teil. Die IV-Berufsberatung ersetzt den Berufswahlprozess in der Schule nicht, ergänzt diesen jedoch.

  • Der Berufswahlprozess richtet sich auch bei Jugendlichen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach dem Berufswahlfahrplan und verläuft möglichst gleich wie bei anderen Schülerinnen und Schülern. In Schnupperlehren lernen sie unterschiedliche Berufe kennen und erhalten ein Feedback zum Schnuppereinsatz. Dies hilft, eine Berufswahl zu treffen.

    Die Jugendlichen absolvieren ihre berufliche Grund­ausbildung in der Regel im ersten Arbeits­markt. Sie suchen selbständig, in Begleitung von Eltern und Schule, eine Lehrstelle. Die Berufs­beraterinnen und -berater der IV-Stelle klären im Einzelfall ab, ob eine zusätzliche Unterstützung nötig und möglich ist.

    Die IV-Stelle führt keine Liste mit möglichen Arbeitgebenden. Offene Lehrstellen und Kontakte finden Sie auf www.berufsberatung.ch. Sollen Schnuppereinsätze im geschützten Rahmen stattfinden, ist dies vorgängig mit der zuständigen Beratungsperson der IV zu besprechen.

  • Wenn eine Unterstützung seitens IV bei der Ausbildung erfolgen soll, muss der zukünftige Lehrbetrieb darüber informiert werden. Ob dies bereits in den Bewerbungsunterlagen oder erst im Vorstellungsgespräch erfolgt, kann individuell entschieden werden. Erfahrungsgemäss schätzen Arbeitgebende eine offene und transparente Kommunikation. Sie sind dabei nicht auf Diagnosen angewiesen, sondern wollen wissen, wie sich die Einschränkung im Berufsalltag bemerkbar macht und welche Bedürfnisse bestehen bzw. wie sie die Jugendlichen unterstützen können.

  • Die IV-Berufsberatung ist nicht für das Finden und die Organisation von Brückenangeboten zuständig. Sie kann Hinweise geben und Möglichkeiten aufzeigen. Die Organisation läuft jedoch über die Schule in Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten.

  • Die IV-Berufsberatung begleitet den Berufswahlprozess durch Gespräche mit den Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten. Dabei werden Unterstützungsmöglichkeiten für die individuelle Situation gesucht und die Kostenübernahme geprüft. Mögliche Unterstützungsangebote sind Berufsberatung, Berufsabklärungen, Job Coaching für die Lehrstellensuche oder vorbereitende Massnahmen für eine Ausbildung.

  • Entstehen während der erstmaligen beruflichen Ausbildung Mehrkosten aufgrund der gesundheitlichen Einschränkung, prüft die IV-Stelle die Kostenübernahme. Der Bedarf an zusätzlicher Unterstützung während einer erstmaligen beruflichen Ausbildung wird während der Berufsberatung geklärt. Die erstmalige berufliche Ausbildung findet in der Regel im ersten Arbeitsmarkt statt. Dabei ist individuelle Unterstützung beispielsweise in Form eines Coachings oder Stützkurses möglich. Zudem wird geprüft, ob die IV die Kosten des Lehrlingslohns übernehmen kann.

    Gesundheitsbedingt kann ein geschützter Ausbildungsplatz notwendig sein, um den Einstieg in die Arbeitswelt zu unterstützen. Diese Kosten können durch die IV getragen werden. Das Ziel der Ausbildung ist eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt. Der Übergang von der Ausbildung in die Arbeitswelt wird begleitet.

  • PrA steht für Praktische Ausbildung, INSOS ist der gesamtschweizerisch tätige Branchenverband von Institutionen für Menschen mit Behinderung. Die PrA ist ein niederschwelliges Berufsbildungsangebot. Sie steht Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung offen, die keinen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss (EBA, EFZ) erlangen können. Es ergänzt das Angebot der beruflichen Grundbildung (EBA, EFZ) und fördert die berufliche Integration. Eine PrA kann nur mit Unterstützung der IV absolviert werden. Die PrA kann im ersten Arbeitsmarkt oder im geschützten Rahmen erfolgen.

Unterstützung der IV für Jugendliche

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Telefon: 041 560 47 00