Für Jugendliche
Wir unterstützen Jugendliche bei der Berufswahl und ihrer Erstausbildung, wenn gesundheitliche Probleme den Einstieg ins Arbeitsleben erschweren.
Unsere Berufsberaterinnen und Berufsberater führen mit Ihnen und Ihren Eltern/Erziehungsberechtigten persönliche Gespräche. Dabei geht es darum, Ihre Wünsche und Erwartungen kennenzulernen und herauszufinden, wo Ihre Interessen und Stärken liegen. Vorausgesetzt Sie sind einverstanden, tauschen wir uns im Berufsfindungsprozess mit Lehrpersonen, schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen und weiteren involvierten Fachpersonen aus.
Ziel ist es, Sie bei der Suche nach einer geeigneten Lehrstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. Findet die Erstausbildung im geschützten Rahmen statt, verfügen wir über ein gutes Netzwerk von Ausbildungsstätten.Wir übernehmen die Mehrkosten, die Ihnen während der erstmaligen beruflichen Ausbildung durch Ihre gesundheitlichen Einschränkungen entstehen. Dies können zum Beispiel behinderungsbedingte Kosten für Hilfsmittel, Transporte usw. sein.
Damit wir Sie während der Erstausbildung unterstützen können, benötigen wir von Ihnen eine IV-Anmeldung.Taggeld während der Erstausbildung
Häufig haben Sie während der Erstausbildung Anspruch auf ein Taggeld der IV. Die Höhe des Taggelds orientiert sich am branchenüblichen Lohn während der Ausbildung. Wir zahlen das IV-Taggeld an den Lehrbetrieb, der es an Sie weiterleitet.
Ausbildungsbegleitung
Der Übertritt von der Schule in die Berufswelt stellt Sie vor grosse Herausforderungen? Wir stellen Ihnen einen Coach an die Seite, der Sie während der Ausbildung unterstützt. Er entlastet Sie und vermittelt zwischen Ihnen, dem Lehrbetrieb und der Berufsschule.
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Merkblatt 4.16 - Leistungen der Invalidenversicherung (IV) für Kinder und Jugendliche
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Merkblatt 4.12 - Eingliederungsorientierte Beratung, Früherfassung und Frühintervention
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Merkblatt 4.09 - Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
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Merkblatt 4.02 - Taggelder der IV
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Anmeldung Meldeformular für Jugendliche: Früherfassung
001.101
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Anmeldung für Minderjährige und für medizinische Massnahmen vor dem 20. Altersjahr
001.003
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Merkblatt Flyer PrA – Praktische Ausbildung Schweiz
Häufig gestellte Fragen
Die IV unterstützt Kinder und Jugendliche mit einer gesundheitlichen Einschränkung, die sich auf die Berufswahl oder die Ausbildungsfähigkeit auswirkt. Das bedeutet, dass eine Diagnose vorliegt. Die Einschränkung kann körperlicher, psychischer oder geistiger Natur sein. Keine Anspruchsberechtigung gibt es für rein invaliditätsfremde Gründe, wie zum Beispiel eine schwierige familiäre Situation oder Fremdsprachigkeit.
Die Anmeldung ist ab einem Alter von 13 Jahren möglich. Wir empfehlen, die Anmeldung gegen Ende der ersten Oberstufe einzureichen.
Sie erfolgt über das Online-Formular durch die Eltern bzw. die erziehungsberechtigte Person. Dabei werden idealerweise bereits folgende Unterlagen beigelegt:- ärztlicher Bericht
- Zeugnisse der letzten Jahre
Die Anmeldung muss durch die Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Lehrpersonen können die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern entsprechend informieren und bei der Anmeldung unterstützen.
Die IV-Berufsberatung führt Gespräche mit den Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten. In Berufsberatungsgesprächen werden Erwartungen, Wünsche, Stärken und Interessen thematisiert. Dabei kommen Fragebogen, Tests und Arbeitsmittel zur Anwendung. Die gesundheitlichen Einschränkungen werden dabei berücksichtigt, da die Tätigkeiten des Lehrberufs diesen angepasst sein müssen.
Die IV-Berufsberatung ist im Kontakt mit Lehrpersonen und schulischen Heilpädagoginnen und -pädagogen und berät hinsichtlich realistischer beruflicher Perspektiven. Bei Bedarf nimmt die IV-Berufsberatung an Orientierungsgesprächen in der Schule teil. Die IV-Berufsberatung ersetzt den Berufswahlprozess in der Schule nicht, ergänzt diesen jedoch.
Der Berufswahlprozess richtet sich auch bei Jugendlichen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach dem Berufswahlfahrplan und verläuft möglichst gleich wie bei anderen Schülerinnen und Schülern. In Schnupperlehren lernen sie unterschiedliche Berufe kennen und erhalten ein Feedback zum Schnuppereinsatz. Dies hilft, eine Berufswahl zu treffen.
Die Jugendlichen absolvieren ihre berufliche Grundausbildung in der Regel im ersten Arbeitsmarkt. Sie suchen selbständig, in Begleitung von Eltern und Schule, eine Lehrstelle. Die Berufsberaterinnen und -berater der IV-Stelle klären im Einzelfall ab, ob eine zusätzliche Unterstützung nötig und möglich ist.
Die IV-Stelle führt keine Liste mit möglichen Arbeitgebenden. Offene Lehrstellen und Kontakte finden Sie auf www.berufsberatung.ch. Sollen Schnuppereinsätze im geschützten Rahmen stattfinden, ist dies vorgängig mit der zuständigen Beratungsperson der IV zu besprechen.
Wenn eine Unterstützung seitens IV bei der Ausbildung erfolgen soll, muss der zukünftige Lehrbetrieb darüber informiert werden. Ob dies bereits in den Bewerbungsunterlagen oder erst im Vorstellungsgespräch erfolgt, kann individuell entschieden werden. Erfahrungsgemäss schätzen Arbeitgebende eine offene und transparente Kommunikation. Sie sind dabei nicht auf Diagnosen angewiesen, sondern wollen wissen, wie sich die Einschränkung im Berufsalltag bemerkbar macht und welche Bedürfnisse bestehen bzw. wie sie die Jugendlichen unterstützen können.
Die IV-Berufsberatung ist nicht für das Finden und die Organisation von Brückenangeboten zuständig. Sie kann Hinweise geben und Möglichkeiten aufzeigen. Die Organisation läuft jedoch über die Schule in Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten.
Die IV-Berufsberatung begleitet den Berufswahlprozess durch Gespräche mit den Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten. Dabei werden Unterstützungsmöglichkeiten für die individuelle Situation gesucht und die Kostenübernahme geprüft. Mögliche Unterstützungsangebote sind Berufsberatung, Berufsabklärungen, Job Coaching für die Lehrstellensuche oder vorbereitende Massnahmen für eine Ausbildung.
Entstehen während der erstmaligen beruflichen Ausbildung Mehrkosten aufgrund der gesundheitlichen Einschränkung, prüft die IV-Stelle die Kostenübernahme. Der Bedarf an zusätzlicher Unterstützung während einer erstmaligen beruflichen Ausbildung wird während der Berufsberatung geklärt. Die erstmalige berufliche Ausbildung findet in der Regel im ersten Arbeitsmarkt statt. Dabei ist individuelle Unterstützung beispielsweise in Form eines Coachings oder Stützkurses möglich. Zudem wird geprüft, ob die IV die Kosten des Lehrlingslohns übernehmen kann.
Gesundheitsbedingt kann ein geschützter Ausbildungsplatz notwendig sein, um den Einstieg in die Arbeitswelt zu unterstützen. Diese Kosten können durch die IV getragen werden. Das Ziel der Ausbildung ist eine Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt. Der Übergang von der Ausbildung in die Arbeitswelt wird begleitet.
PrA steht für Praktische Ausbildung, INSOS ist der gesamtschweizerisch tätige Branchenverband von Institutionen für Menschen mit Behinderung. Die PrA ist ein niederschwelliges Berufsbildungsangebot. Sie steht Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung offen, die keinen eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss (EBA, EFZ) erlangen können. Es ergänzt das Angebot der beruflichen Grundbildung (EBA, EFZ) und fördert die berufliche Integration. Eine PrA kann nur mit Unterstützung der IV absolviert werden. Die PrA kann im ersten Arbeitsmarkt oder im geschützten Rahmen erfolgen.