Rückverteilung der CO2-Abgabe

Aufgrund einer Änderung in der CO2-Gesetzgebung wird die Rückverteilung der CO2-Abgabe an Unternehmen für 2025 in das Jahr 2026 verschoben.

Die Rückverteilung 2025 erfolgt somit zusammen mit der Rückverteilung 2026 im Jahr 2026. 

Wichtige Neuerung:

Ab 2025 erfolgt die Rückverteilung nicht mehr gemäss AHV-Lohnsumme, sondern gestützt auf die Lohnsumme, auf welche die Arbeitgebenden Beiträge nach Artikel 3 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes an die Arbeitslosenversicherung bezahlen (ALV1-Lohnsumme).

Der versicherte Verdienst, auf den Beiträge bezahlt werden, ist aktuell bei 148'200 Franken plafoniert.

Weitere Informationen zur «Rückverteilung der CO2-Abgaben an Unternehmen» finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Umwelt BAFU.



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