13. Altersrente
Die 13. Altersrente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt.
Am 3. März 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Einführung einer 13. Altersrente beschlossen. Ab dem Jahr 2026 wird jedes Jahr im Dezember allen Altersrentenbezügerinnen und -bezügern eine zusätzliche Monatsrente ausbezahlt.
Alle Versicherten, die eine Altersrente der AHV erhalten. Stichtag ist jeweils der 1. Dezember. Das heisst: Wer am 1. Dezember Anspruch auf eine Altersrente hat, erhält zusammen mit der Rente für den Dezember zusätzlich die 13. Altersrente.
- Sie entspricht einem Zwölftel der jährlichen Altersrente.
- Kinder- und Zusatzrenten sowie spezielle Zuschläge (z. B. für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21) werden nicht berücksichtigt.
- Der Betrag wird auf volle Franken gerundet.
- Eine genaue Berechnung ist erst im Dezember möglich, da sich die individuelle Rente im Laufe des Jahres verändern kann.
Als zusätzliche Überweisung am selben Tag wie die Rente für den Dezember. Die Auszahlung erfolgt automatisch.
Nein. Die 13. Altersrente hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Ergänzungsleistungen.
Für IV-Renten und Hinterlassenenrenten gibt es keine 13. Auszahlung.