Doppelte Entlastung für Zuger Wirtschaft

18. November 2021

Gute Nachrichten für die Zuger Wirtschaft: Die Beiträge an die Familienausgleichskasse Zug sinken. Zudem profitieren praktisch alle Mitglieder von einer Reduktion der Verwaltungskosten.

Die Zuger Wirtschaft profitiert künftig doppelt von tieferen Lohnnebenkosten. Die Beiträge an die Familienausgleichskasse Zug sinken ab dem 1. Januar 2022 von 1.7 auf 1.6 Prozent. Zudem profitieren praktisch alle Mitglieder von einem tieferen Verwaltungskostenbeitrag.

FAK-Beiträge sinken von 1.7 auf 1.6 Prozent
Die Reserven der Familienausgleichskasse Zug lassen es zu, die Beiträge zu senken. Der Beitragssatz beträgt ab 1. Januar 2022 neu 1.6 Lohnprozentpunkte. Dies entlastet die Zuger Wirtschaft wiederkehrend um rund 9 Millionen Franken. Die Familienzulagen bleiben wie bisher: Für Kinder bis zum 16. Geburtstag wird im Kanton Zug eine monatliche Kinderzulage von 300 Franken ausbezahlt. Kinder in Ausbildung erhalten bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zum 25. Geburtstag, eine Ausbildungszulage von 300 Franken (17. und 18. Altersjahr) bzw. von 350 Franken (ab dem 19.  Altersjahr).

Tiefere Verwaltungskostenbeiträge
Praktisch alle Mitglieder profitieren ab 1. Januar 2022 von einer Ermässigung auf die Verwaltungskostenbeiträge. Mitglieder, welche die Sozialversicherungsbeiträge über die kostenlose Applikation AHVeasy abrechnen, profitieren besonders. Sie erhalten eine Reduktion auf die Verwaltungskostenbeiträge von bis zu 1 Prozent. Insgesamt geht es um ein Entlastungsvolumen von rund 1 Mio. Franken.

Mehr zu AHVeasy finden Sie hier.

Kontakt
Romana Zimmermann, Direktorin Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug
romana.zimmermann(at)akzug.ch / Tel. 041 560 47 00

Zurück