Wenn Sie Mitarbeitende vorübergehend entsenden, bleiben diese weiterhin dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt.

Sie können die Entsendungen via Webapplikation ALPS (Application Legislation Platform Switzerland) beantragen. Mit AHVeasy – dem Onlineportal für Arbeitgebende – haben Sie direkten Zugriff auf ALPS. Informationen zu AHVeasy und zur Registrierung finden Sie auf unserer Website.

Die Entsendungsbescheinigung der Ausgleichskasse gilt bei einer vorübergehenden Beschäftigung in der EU/EFTA für maximal zwei Jahre.