Ihr Schlüssel zur sozialen Sicherheit
Die Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug ist das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton Zug. Unsere Kundinnen und Kunden sind Versicherte und Arbeitgebende. Wir sind eine moderne, professionelle Dienstleisterin und legen Wert auf eine partnerschaftliche Kundenbeziehung. Wir engagieren uns für zukunftsfähige Sozialversicherungen und tragen die Entwicklung verantwortungsvoll mit.
Die Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug ist ein öffentlich-rechtliches, nicht gewinnorientiertes, Unternehmen. Im Auftrag von Bund und Kanton führen wir sämtliche Sozialversicherungen der 1. Säule durch. Die Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug umfasst die kantonale Ausgleichskasse, die Familienausgleichskasse und die IV-Stelle.
Produkte und übertragene Aufgaben
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die Alters- und Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigung machen den grössten Teil der AHV aus. Die AHV leistet aber auch Beiträge an Hilfsmittel, Spitex oder andere gemeinnützige Organisationen der Altershilfe. Zudem erbringt sie Fürsorgeleistungen an Schweizerinnen und Schweizer im Ausland.
Wir erfassen und betreuen unsere Mitglieder. Dazu gehört das Prüfen der Versicherungsunterstellung, das Beurteilen des sozialversicherungsrechtlichen Status und das Festsetzen und Fakturieren der Beiträge.
Invalidenversicherung (IV)
Die IV-Stelle finanziert bei Kindern und Jugendlichen medizinische Massnahmen und begleitet sie in der erstmaligen beruflichen Ausbildung. Erwachsene, die in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind, unterstützt die IV mit Eingliederungsmassnahmen, Arbeitsvermittlung und Hilfsmitteln. Arbeitgebende berät die IV zur Prävention und fördert Eingliederungen finanziell. Es gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente». Erst wenn das Potential einer Wiedereingliederung ausgeschöpft ist, prüft die IV den Rentenanspruch.
Ergänzungsleistungen (EL)
AHV/IV-Rentnerinnen und -Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen erhalten zur Sicherung ihrer Existenz zusätzliche Leistungen. Die EL helfen dort, wo die Renten, das Einkommen und das Vermögen die minimalen Lebenskosten nicht decken.
Erwerbsersatz (EO) für Dienstleistende und Eltern
Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz haben Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung. Eltern haben je nach Situation Anrecht auf Mutter- oder Vaterschaftsentschädigung, Adoptionsentschädigung oder Betreuungsentschädigung (bei der Betreuung eines schwer beeinträchtigten Kindes).
Familienzulagen (FAK/FLG)
Die Familienzulagen gleichen die finanzielle Mehrbelastung durch Kinder teilweise aus. Zulagen erhalten Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige. Für Kinder bis zum 16. Altersjahr wird eine monatliche Kinderzulage ausbezahlt. Kinder in Ausbildung erhalten bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zum 25. Geburtstag, eine Ausbildungszulage.
Überbrückungsleistungen
Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbstätigkeit verlieren bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können.
Prämienverbilligung
Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die Ausgleichskasse richtet im Auftrag des Kantons Zug die Individuelle Prämienverbilligung aus.
Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die Ausgleichskasse ist für das Inkasso der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zuständig.
Unfallversicherung (UVG) und berufliche Vorsorge (BVG)
In der Schweiz ist die Unfallversicherung für alle Arbeitnehmenden obligatorisch. Arbeitgebende, die obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmende beschäftigen, müssen einer registrierten Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sein. Die Ausgleichskasse prüft die Einhaltung der Versicherungspflicht und des Pensionskassenobligatoriums.