Der Vaterschaftsurlaub kommt
29. September 2020
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde der Vaterschaftsurlaub angenommen. Erwerbstätige Männer haben voraussichtlich ab dem 1. Januar 2021 Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub.
14 Tage bezahlter Urlaub, frei wählbar innert sechs Monaten ab der Geburt des Kindes: Mit der Zustimmung der Stimmberechtigten am 27. September 2020 zum Erwerbsersatzgesetz ist der Weg frei für die Einführung des Vaterschaftsurlaubs für Erwerbstätige.
Die Ausgleichskassen rechnen damit, dass der Bundesrat die Anpassung im Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung (EOG) sowie die notwendigen Verordnungsbestimmungen per 1. Januar 2021 in Kraft setzen wird. Sobald alle rechtlichen Grundlagen greifbar sind, können die Ausgleichskassen die Umsetzung anpacken.
Weitere Informationen:
- Merkblatt 6.04 - Vaterschaftsentschädigung (PDF)
- Formular 318.747 - Anmeldung für eine Vaterschaftsentschädigung (externer Link)