Der Vaterschaftsurlaub kommt

29. September 2020

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde der Vaterschaftsurlaub angenommen. Erwerbstätige Männer haben voraus­sichtlich ab dem 1. Januar 2021 Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaft­surlaub.

14 Tage bezahlter Urlaub, frei wähl­bar innert sechs Monaten ab der Geburt des Kindes: Mit der Zustimmung der Stimm­berechtigten am 27. September 2020 zum Erwerbs­ersatz­gesetz ist der Weg frei für die Ein­führung des Vater­schafts­urlaubs für Erwerbs­tätige.

Die Ausgleichskassen rechnen damit, dass der Bundesrat die Anpassung im Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung (EOG) sowie die notwendigen Verordnungsbestimmungen per 1. Januar 2021 in Kraft setzen wird. Sobald alle rechtlichen Grundlagen greifbar sind, können die Ausgleichskassen die Umsetzung anpacken.

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