Prämienverbilligung 2021: Melden Sie sich bis am 30. April 2021 an

12. Februar 2021

Das Anmeldeformular und Merkblatt für die Individuelle Prämienverbilligung 2021 sind aufgeschaltet. Mit dem Online-Rechner können Sie Ihren Anspruch selber prüfen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Bekomme ich im Jahr 2021 Prämienverbilligung?
Mit dem Online-Rechner können Sie Ihren Anspruch selber prüfen, wenn Sie im Kanton Zug wohnhaft sind.

Wo finde ich das Anmeldeformular für die Prämienverbilligung?
Hier geht es zum Anmeldeformular.

Wo reiche ich die Anmeldung ein?
Schicken Sie das unterzeichnete Anmeldeformular bis spätestens 30. April 2021 an die Gemeindestelle Ihres Wohnortes. Die Adressen finden Sie hier.

Was ist, wenn ich die Anmeldefrist verpasse?
Die gesetzliche Frist ist der 30. April 2021. Sie erhalten keine Prämienverbilligung, wenn Sie die Frist verpassen oder die notwendigen Unterlagen nicht einreichen.

Wie geht es weiter?
Die Ausgleichskasse Zug prüft Ihren Anspruch und informiert Sie schriftlich.

Wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?
Die Prämienverbilligung wird an Ihre Krankenversicherung ausbezahlt. Dadurch reduziert sich Ihre monatlich zu bezahlende Grundprämie.

Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Mit dem Online-Rechner berechnen Sie Ihren persönlichen Anspruch.

Haben Sie Fragen?
Unsere Fachpersonen helfen Ihnen weiter: +41 41 560 48 48 / info@akzug.ch
 

Der Kanton Zug gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – die individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Der Kanton Zug rechnet 2021 mit einem Aufwand von rund 67 Millionen Franken für die Prämienverbilligung. Davon trägt der Kanton 24,9 Millionen Franken und der Bund 42,1 Millionen Franken.

Zurück