Weiterentwicklung IV: Neuerungen

01. Januar 2021

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Weiterentwicklung IV in Kraft.

Die Gesetzesrevision hat zum Ziel, die Eingliederungsstrategie weiterzuführen und zu intensivieren. Der Fokus der Weiterentwicklung liegt auf Kindern, Jugendlichen und psychisch Beeinträchtigten.

Unsere Website ist entsprechend aktualisiert. Einen Überblick über die Neuerungen finden Sie im Merkblatt Weiterentwicklung IV.

Bei spezifischen Fragen zur Weiterentwicklung der IV erreichen Sie uns über die eigens dafür eingerichtete Mail-Adresse.

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